KLIMA & KÄLTE

Während bis Mitte der 90er Jahre die Kühlung von Gebäuden unter Aufwendung grosser Energiemengen meist mittels luftgeführten Klimaanlagen bewerkstelligt wurde, findet heutzutage aufgrund der Effizienz ein Wandel von luft- zu wasserführenden Systemen statt. Bei der Kühlung von Räumen unterscheidet man zwischen Komfortkühlungen und prozessbedingten Kühlungen.

Voraussetzung für die Bewilligung einer Kühlung gemäss kantonalen Energiegesetzen ist ein nachgewiesener Bedarf. Dies kann z.B sein, wenn Prozessabläufe zur Herstellung oder zum Schutze eines Produktes eine Einhaltung von Temperaturen, evtl. von Feuchtewerten erfordern (z.B bei Reinräumen / EDV-Zentralen / Metzgereien etc).

Bei Komfortkühlungen ist der Nachweis zu erbringen, dass mit dem Einbau einer Kühlung der nach SIA vorgegebene spezifische Gesamtenergieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche nicht überschritten wird. Um den Gesamtenergieverbrauch möglichst tief zu halten, ist eine gezielte Planung unter Berücksichtigung vieler Randbedingungen (Interne Wärmelasten / sommerlicher Wärmeschutz / Verglasungsanteil etc.) notwendig.

Beim Erstellen eines Gebäudes im Minergie- oder MinergieP – Standard ist eine einfache Sommerkühlung ohne aufwendiges Bewilligungsverfahren möglich.

Bei der Kühlung von Gebäuden kommen heute auch immer mehr alternative Technologien zum Einsatz, welche eine Verkleinerung des Energieverbrauches gewährleisten:

Free-Cooling Anlagen
Kühlung mittels Grundwasser
Kühlung mittels Wärmepumpen mit Erdsonden
Einsatz von hybriden Trockenkühlern
Adiabatische Kälteerzeugungen
Bauteilaktivierung (TABS)
Adiabatische Abluftkühlung